Datenschutzklausel der Karnevals Gesellschaft „We sind wer dor“
Dinslaken Eppinghoven e.V.


(1) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein personenbezogene Daten zum Mitglied auf.
Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Kontaktdaten, Bankverbindung,
ggf. Familienstand (sofern für Familienbeitrag erforderlich) und weitere dem Vereinszweck dienende
Daten. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von
dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des satzungsmäßigen
Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein
schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

(2) Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der
Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des
Bundesdatenschutzgesetzes BDSG und der ab Ende Mai 2018 geltenden EU DatenschutzGrundverordnung EU-DSGVO per EDV für den Verein auf vereinseigenen Systemen erhoben,
verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht begründet
werden. Durch die freiwillige weitere Angabe seiner Email-Adresse und/oder Telefonnummer auf der
Beitrittserklärung oder auf sonstigem Wege erklärt sich das Mitglied bereit, dass der Verein diese
Informationen zur Kommunikation an das Mitglied nutzen darf. Mit der Teilnahme oder seinem Besuch
von Vereinsveranstaltungen oder –aktionen ermächtigt das Mitglied den Verein zur Berichterstattung
inkl. Fotos an die örtliche Presse, die Homepage, über soziale Netzwerke (derzeit Facebook,
Instagram & Twitter) oder in der Vereinszeitschrift; dem Verein obliegt hier ein besonderer respektund würdevoller Umgang zur Berücksichtigung der schutzbedürftigen/persönlichen Interessen jedes
Mitgliedes. Jedes Mitglied hat zu jeder Zeit das Recht auf Auskunft über die von ihm gespeicherten
Daten, die Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit, Sperrung seiner Daten,
sowie Löschung seiner freiwillig angegeben Daten.

(3) Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet
werden.
Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Durchführung der Vereinsveranstaltungen
und die üblichen Veröffentlichungen von Ergebnissen in der Presse sowie im Internet. Mitgliederdaten
werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine
besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis spezifischer Daten für die Ausübung ihrer Tätigkeit
zwingend erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner
satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche
Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Eine
anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. Übermittlung an Dritte) ist - mit Ausnahme
der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur namentlichen Mitgliedermeldung von
Startberechtigungen an entsprechende Vereine oder Institutionen nicht zulässig.

(4) Bei Bedarf und zur Erlangung eines angemessenen Versicherungsschutzes ist es möglich, dass
die hierzu erforderlichen Daten auch an die dann ausgewählte Versicherungsgesellschaft
weitergegeben werden.

(5) Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen die
Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten auf der Homepage erheben bzw. seine erteilte
Einwilligung in die Veröffentlichung widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben
weitere Veröffentlichungen zur seiner Person. Diese Einwände müssen schriftlich erfolgen.

(6) Bei Austritt, Ausschluss oder Tod eines Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des
Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung

betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre, ab der
schriftlichen Bestätigung des Austritts, durch den Schatzmeister aufbewahrt.